Zahnärztliche Versorgung in Pflegeheimen

Senioren sollten regelmäßig zum Zahnarzt gehen und intensive Mundhygiene betreiben – und Statistiken sagen aus, dass sie dies auch tatsächlich tun. Doch diese Zahlen berücksichtigen nicht, dass es zwei „Fraktionen“ bei den älteren Zahnarztpatienten gibt. Zum einen sind da die aktiven, die selbst für sich sorgen können, und für die regelmäßige Zahnarztbesuche und eine ebensolche Zahn- und Mundhygiene eine Selbstverständlichkeit sind. Zum anderen gibt es jedoch ältere Menschen, die Pflegefälle sind und ohne Betreuung ihren Alltag nicht bewältigen können oder auch in Pflegeheimen leben. Auch für diese Menschen ist die regelmäßige zahnärztliche Versorgung unumgänglich.

Zahnärztliche Versorgung beruht auf Prinzip der Eigenverantwortung

Pflegebedürftige Menschen können häufig die Voraussetzungen für eigenverantwortliches Handeln nicht erfüllen – sie können z.B. nicht alleine zum Zahnarzt gehen. Im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die eine Gleichstellung für Pflegebedürftige im zahnärztlichen Bereich schaffen sollen. Auf eine einfache Formel gebracht: wenn der Patient nicht zum Zahnarzt gehen kann, kommt eben der Zahnarzt zum Patienten. Dafür wurden und werden Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen abgeschlossen. Damit sollen die Versorgungslücken nach und nach geschlossen und eine umfassende zahnärztliche Versorgung von pflegebedürftigen Patienten gewährleistet werden.