Kinder brauchen Fluoride
Seit einiger Zeit gibt es aktualisierte Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Präventive Zahnmedizin. Diese beziehen sich auf den Einsatz fluoridhaltiger Produkte bei der Zahnpflege von Kindern. Sobald der erste Milchzahn durchgebrochen ist, sollte man zweimal täglich die „Zähne“ des Babys putzen. Ein Klecks fluoridhaltige Zahnpaste reicht dafür vollkommen aus. Für diese Anfangsphase reicht eine Fluoridkonzentration von 500 ppm vollkommen aus. Mit Beginn des zweiten Lebensjahres bis zum Schuleintritt sollte die Zahnreinigung zweimal täglich mit einer Zahnpasta erfolgen, die eine doppelt so hohe Fluoridkonzentration aufweisen sollte, also 1000 ppm. Diese Empfehlungen, die auch von der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) unterstützt werden, beziehen sich auf Untersuchungen zum Thema Karies bei Milchzähnen.
Neue Kenntnisse zum Kariesvorkommen in Milchgebissen
Zum Thema Karies-Erkrankungen gibt es das Ergebnis, dass der Rückgang von Karies in erster Linie bei den bleibenden Zähnen zu verzeichnen ist. Bei Milchgebissen fällt der Rückgang von Karieserkrankungen wesentlich geringer aus. Diese Faktenlage spricht eindeutig für fluoridhaltige Zahnpasten bei der Zahnpflege von Milchzähnen. Dabei darf der Blick auf die Konzentration des Fluoridgehalts nicht fehlen. Es ist dringend zu empfehlen, sich an die genannten Regeln der DGKiZ zu halten. Zusätzlich ist es selbstverständlich ratsam, bei Kindern bereits ab dem Kleinstkindalter auf die Ernährung zu achten. Das heißt, alle Nahrungs- und Genussmittel, die sich schädlich auf den Zahnschmelz auswirken, sollten so wenig wie möglich konsumiert werden. Und wenn dann doch einmal zum Beispiel Süßigkeiten oder Fruchtsäfte verzehrt wurden, ist ein Sondereinsatz von fluoridhaltiger Zahnpasta dringend ratsam.
Fluorid ist nicht nur in Zahnpasta enthalten
Im Rahmen der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Fluorid bei Kindern gibt es eine weitere Neuerung. Fluorid ist auch in Zahnlacken enthalten, die zu therapeutischen Zwecken bei Milchgebissen eingesetzt werden. Der Standard sieht vor, dass ein solcher Zahnlack zweimal jährlich auf die Zähne der Kinder aufgetragen wird. Der Zahnarzt kann diese Behandlung vom 6. bis zum 34. Lebensmonat eines Kindes seit kurzem als Kassenleistung durchführen. Es entstehen also keine extra Kosten für diese Präventivmaßnahme. Um eine solche handelt es sich auch, denn die Behandlung mit fluoridhaltigen Zahnlack wird auch bei Kindern ohne Karieserkrankung auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt. Für Kinder ab dem 34. Monat bis zum 6. Geburtstag gilt wegen des erhöhten Kariesrisikos nach wie vor der Anspruch auf die Versorgung mit Fluoriden.